Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Deutsche Gesellschaft für klinische Psycho-Neuro-Immunologie ist ein eingetragener Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Durch Unterschrift beim Beitritt wird ein rechtsverbindlicher Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB – abgeschlossen. Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der auf vorgenannter Rechtsvorschrift basierenden Satzung des Vereins verpflichtet. Beschlüsse der Mitgliederversammlung gelten für alle Mitglieder gleichermaßen.
- Der Jahresbeitrag wird gemäß § 5 der Satzung für das laufende Geschäftsjahr durch den Vorstand festgesetzt.
- Die Beiträge sind im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr – ggf. anteilig – zu entrichten.
- Bei Neueintritt werden die Beiträge für das laufende Kalenderjahr anteilig berechnet. Die weiteren Jahresbeiträge werden zum Jahresbeginn, spätestens zum 31. März erhoben.
- Entstehen dem Verein mangels Kontodeckung oder Beitragsrückstand Kosten, so sind die jeweils anfallenden Retouren- und Mahnkosten vom betreffenden Mitglied zu tragen. Für Mahnungen sind je Schreiben € 5,00 Mahngebühren zu zahlen.
- Leistungsgewährung durch den Verein erfolgt nach Gutschrift des ersten Jahresbeitrages (ggf. anteilig im Eintrittsjahr) auf dem Vereinskonto. Ordnungsgemäße Beitragszahlung ist Voraussetzung für weitere Leistungsgewährung.
- Ein freiwilliger Austritt aus dem Verein muss gemäß § 4 der Satzung mit dreimonatiger Frist (30.09.) zum Ende eines Kalenderjahres von dem Mitglied erklärt werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform im Original an eines der Vorstandsmitglieder, eine Rücknahme der Kündigung ist ausgeschlossen. Es gilt das Datum des Poststempels.
- Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie setzt die Volljährigkeit voraus. Dem Verband gehören ordentliche Mitglieder, angeschlossene Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder an. Angeschlossene Mitglieder können juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Das Stimmrecht haben nur ordentliche Mitglieder.
- Die Aushändigung des Mitgliedsausweises erfolgt frühestens nach Gutschrift des ersten – ggf. anteiligen – Jahresbeitrages auf dem Verbandskonto. Der Mitgliedsausweis bleibt Eigentum des Vereins und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung oder Streichung unaufgefordert zurückzugeben. Widrigenfalls erfolgt kostenpflichtiger Einzug. Missbrauch und/oder Einbehaltung ziehen Vereinsausschluss nach sich und werden zur Anzeige gebracht.
- Sitz des Vereins ist Jettingen-Scheppach. Er ist in das Vereinsregister Memmingen unter der Nr. VR 200762 eingetragen. Verwaltungssitz (Geschäftsstelle) ist Jettingen-Scheppach.
- Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt.
Deutsche Gesellschaft für klinische Psycho-Neuro-Immunologie
Stand 2016
Digitale Abschrift des bereitgestellten Originaldokuments. Für rechtsverbindliche Zwecke ist das Original maßgeblich.